Steuern sparen als Unternehmer – 5 legale Möglichkeiten, die Sie kennen sollten
Steuern zu zahlen gehört zum Unternehmertum dazu – doch das bedeutet nicht, dass Sie mehr als nötig zahlen sollten. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer lassen wertvolle Gestaltungsmöglichkeiten ungenutzt, weil sie wenig bekannt oder schwer verständlich erscheinen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen 5 praxiserprobte, vollkommen legale Wege, wie Sie Ihre Steuerlast effektiv senken können. Mit leicht umsetzbaren Tipps und Beispielen – damit Sie sich wieder auf das konzentrieren können, was zählt: Ihr Unternehmen.
1. Investitionsabzugsbetrag (IAB): Heute Steuern sparen – morgen investieren
Mit dem IAB können Sie geplante Investitionen steuerlich vorziehen. Sie dürfen bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits heute als Betriebsausgabe ansetzen – und senken dadurch unmittelbar Ihren Gewinn. Der Clou: Sie müssen die Investition erst innerhalb der nächsten drei Jahre tätigen.
Beispiel: Sie möchten nächstes Jahr einen Firmenwagen für 40.000 € netto anschaffen. Dann können Sie noch dieses Jahr 20.000 € gewinnmindernd ansetzen. Später wird die Summe wieder hinzugerechnet und normal abgeschrieben – aber Sie verschieben die Steuerlast gezielt. Voraussetzung: Ihr Gewinn liegt unter 200.000 €.
2. Geringwertige Wirtschaftsgüter: Kleine Anschaffungen, große Wirkung
Anschaffungen bis 800 € netto pro Stück (z. B. Drucker, Bürostühle, Smartphones) gelten als sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und können sofort in voller Höhe abgesetzt werden – kein Abschreiben über Jahre nötig. Das verbessert Ihre Liquidität und verringert den Aufwand.
Tipp: Für Anschaffungen über 250 €, aber unter 800 € können Sie alternativ einen Sammelposten bilden und über fünf Jahre gleichmäßig abschreiben.
3. Häusliches Arbeitszimmer: Oft unterschätzt, steuerlich wertvoll
Wenn Sie regelmäßig im Homeoffice arbeiten und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie bis zu 1.250 € jährlich an anteiligen Kosten geltend machen (Miete, Strom, Reinigung). Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit, ist der Betrag sogar unbegrenzt absetzbar.
Voraussetzung: Der Raum muss ausschließlich beruflich genutzt werden und abgeschlossen sein – eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht nicht.
4. Bewirtungskosten: Geschäftsessen richtig nutzen
Geschäftsessen mit Kunden oder Geschäftspartnern sind zu 70 % steuerlich absetzbar. Wichtig ist, dass Sie den Anlass, Ort und Teilnehmer auf dem Bewirtungsbeleg vermerken und eine ordnungsgemäße Rechnung haben.
Tipp: Getränke gelten als Bewirtung, Snacks oft als Betriebsausgabe.
5. Rücklagen für Steuernachzahlungen: Entspannt statt überrascht
Gerade bei wachsenden Gewinnen reichen Steuervorauszahlungen oft nicht aus. Mit gezielten Rücklagen vermeiden Sie Liquiditätsprobleme bei Steuernachforderungen. Wir helfen Ihnen, Steuerprognosen realistisch zu erstellen und frühzeitig Rückstellungen zu bilden.
Fazit:
Steuern sparen ist kein Zufall, sondern das Ergebnis guter Planung. Als Ihre Steuerberatung in Stralsund zeigen wir Ihnen alle legalen Wege auf, wie Sie Ihre Steuerlast nachhaltig optimieren. Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch – wir freuen uns, Sie und Ihr Unternehmen kennenzulernen.